Immobilienbewertung
Eine Immobilienbewertung kann in vielen Fällen Klarheit schaffen und Sie vor dem Verlust Ihres Kapitals bewahren. Die Bezeichnungen „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ sind in Deutschland nicht geschützt. Ein jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen, wenn er / sie der Meinung ist genügend Fachwissen zu besitzen.
Achten Sie bei der Auswahl Ihres Sachverständigen auf Qualifikation, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit.
Wir erstellen für Sie Gutachten in folgenden Bereichen:
• Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien
• Wohnungs- und Teileigentumsrechte (z.B. Eigentumswohnungen)
• Rechte und Lasten (z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, Reallasten)
• Grunddienstbarkeiten
• Altenteile (z.B. Leibgedinge, Pflegeverpflichtungen)
• Erbbaurechte, Erbaurechtsgrundstücke
• Miet- / Pachwertermittlungen, Bedarfsbewertungen
(Erbschaftssteuer, Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes)
• Mängel an Immobilien
(Untersuchung und Beurteilung von bauphysikalischen und bautechnischen Mängeln)
• Wohn- und Mietflächenermittlungen
Benötigte Unterlagen für die Immobilienbewertung:
• Grundbuchauszug bis inkl. Abteilung II (nicht älter als 3 Monate)
• aktueller Lageplan (zeichnerischer und schriftlicher Teil)
• Bestandszeichnungen von Gebäuden und baulichen Anlagen, vorzugsweise Baugesuchsheft
(Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Baujahre)
• eventuell vorhandene Flächen- u. Kubaturberechnungen
• aktuelle Mietvertragssituation mit Grundstückserträgen
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Ämtern.